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AFRIKA Adventure Travel Team

Wir wissen wovon wir reden

Wer wir sind

Enya

Bereits als Kind hat mich Afrika fasziniert und ich habe die Fernsehsendungen von Bernhard Grzimek über die afrikanische Tierwelt über alles geliebt. Als ich dann 1995 alleine von Deutschland nach Kapstadt auswanderte, verbrachte ich die ersten zwei Jahre damit, die Länder Südafrika, Namibia, Botswana und Simbabwe in meinem damals über 30 Jahre alten Landrover eingehend/bis in den letzten Winkel zu erkunden.

Meine Reisen führten mich tief in die endlose Wüste Namibias, in die Wildnisgebiete des Okavango Deltas und des Chobe Nationalparks in Botswana sowie zu den spektakulären Victoriafällen. Da mir das Abenteuer im Blut liegt, habe ich einen Bungeesprung von der Brücke über dem Sambesi gewagt und tobte beim White Water Rafting mehrmals diesen wilden Fluss hinunter.

Zwischen meinen Abenteuern in der afrikanischen Wildnis ließ ich mich in Kapstadt zur NAUI Tauchlehrerin ausbilden und habe mit tausenden von spannenden Tauchgängen die Küsten des südlichen Afrikas erkundet.

Anfang 1998 gründete ich Africa Adventure, das erste deutschsprachige Internetportal für Abenteuerreisen im südlichen Afrika, das schon bald von seinem englischen Pendant gefolgt wurde und habe nie meine Begeisterung für das Reisen im südlichen Afrika verloren, was in regelmäßigen Touren durch die Wildnis des südlichen Afrikas resultierte.

Meine Leidenschaft für "Off-The-Grid" Reisen hat zu begleiteten Selbstfahrertouren geführt, bei denen ich eine Gruppe abenteuerlustiger, naturliebender Selbstfahrer zu den schönsten und abgelegensten Orten im südlichen Afrika bringe. Diese Reisen werden in voll ausgestatteten, allradgetriebenen Geländewagen oder auf zuverlässigen Offroad-Motorrädern unternommen.

Auf Wunsch vieler meiner Mitreisenden habe ich meinen Fuhrpark um einen Kleinbus für maximal 7 Gästen erweitert der privaten Gruppen die Möglichkeit bietet, den „Roadtrip“ gemeinsam mit viel Komfort zu genießen. 

Ein luxuriöser Toyota Land Cruiser Prado ist das bevorzugte Fahrzeug für privat geführte Abenteuer in die abgelegenen Wildnisgebiete des südlichen Afrikas einschl. Namibia, Botswanan, Angola, Zimbabwe, Zambia, Malawi und Mosambik.

Andrea

Kreatives Denken ist meine Passion und als Diplom-Grafikdesignerin wurde mir bereits während meines Studiums klar, dass Deutschland meine Heimat ist aber mein Leben außerhalb stattfinden muss.

1997 hatte ich durch Zufall meinen ersten beruflichen Kontakt zu Africa Adventure (CI Design und Internetauftritt) und als ich Mitte 1998 das Angebot bekam das Team von Africa Adventure in Südafrika als Geschäftsführerin zu unterstützen konnte ich dem Ruf der Wildnis nicht widerstehen.

Seitdem habe ich alle Länder des südlichen Afrikas in zahllosen Reisen erkundet und freue mich immer wieder selbst auf Reise gehen zu können und meine Erfahrungen mit anderen teilen zu können.

Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Impressum und Kontakt

JIC Travel t/a Africa Adventure Travel
CK 2005/162992/23 South Africa

Adresse

PO. Box 330 Villiersdorp 6848 Südafrika
Tel: +27 (0) 21 007 52 86
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: https://www.africa-adventure.travel/

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Urheberrecht und Intellektuelles Eigentum

Alle Inhalte einschl. Texte, Reisebeispiele, Bilder, Grafiken, Logos, Layouts und Farbmuster unserer Internetseiten sind nach internationalem Recht urheberrechtlich geschützt. Africa Adventure Travel ist der registrierte Markenname von Africa Adventure Tourist Information cc und wird von JIC Travel cc mit ausdrücklicher Genehmigung unter eingeschränkter Lizenz verwendet.

Gerichtsstand

Alle unsere Internetseiten werden in Südafrika erstellt, aktualisiert und kontrolliert und somit liegen allen unseren Rechtsgeschäften die Gesetze Südafrikas zugrunde. Eingetragener Firmensitz ist Südafrika und Gerichtsstand für Angelegenheiten aller Art ist Südafrika.

Vertriebspartner

Africa Adventure Travel als Reiseveranstalter bietet seine Reisen und Dienstleistungen im Interesse des bestmöglichen Kundenservices durch lizenzierte Vertriebspartner an. Diese Vertriebspartner sind unabhängige Reisebüros und / oder freie Reisevermittler und sind NICHT der ausführende Reiseveranstalter. Sie sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt unserer (Africa Adventure Travel) Ausschreibungen einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder abändernde oder ergänzende Vereinbarung hierzu zu treffen.

Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen

Stand 01 Januar 2022

Die nachstehenden Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von JIC Travel cc t/a Africa Adventure Travel, nachfolgend „Africa Adventure Travel“ genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt. Mit der Nutzung unserer Internetseite stimmt der Kunde unseren Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen zu.

1. Buchung der Reise / Vertragsabschluss

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde Africa Adventure Travel verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann formfrei oder unter Verwendung des Anmeldeformulars vorgenommen werden. Mit Anmeldung stimmt der Kunde unseren Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Africa Adventure Travel dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch Africa Adventure Travel, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung, bzw. nachgereichter erforderlicher Unterlagen gebunden.

1.2 Die Reiseanmeldung (Buchung) erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung (Buchung) aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.3 Reisebüros / Reisevermittler, die unsere Reisen vermitteln, sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt unserer Ausschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen hierzu zu treffen.

2. Leistungen

2.1 Alle Angebotsinformationen und Leistungsbeschreibungen auf unseren Internetseiten und / oder in unseren Katalogen, Broschüren etc. sind keine vertraglich vereinbarten Angebote oder Leistungsbeschreibungen, sondern vielmehr Reisevorschläge und -beispiele.

2.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich immer aus unserer schriftlichen Buchungsbestätigung.

3. Zahlung

3.1 Bei Vertragsschluss wir eine Anzahlung von 50% des Reisepreises fällig, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto von Africa Adventure Travel eingegangen sein muss. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reiseantritt durchgeführt  werden, ist der gesamte Reisepreis mit der Buchungsbestätigung fällig.

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und /oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Africa Adventure Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten, gemäß Punkt 4, zu belasten.

3.3 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er durch seine Reiseanmeldung (Buchung) automatisch die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto für alle vom Ihm zu leistenden Zahlungen. Kommt es zu einer Rückbelastung so gerät der Kunde in Verzug und Africa Adventure Travel kann Schadensersatz geltend machen.

4. Rücktritt (Storno) durch den Kunden, Umbuchungen, Eintritt Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Africa Adventure Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die dadurch entstandenen Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Fristen in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Maßgeblich zur Berechnung der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Africa Adventure Travel.

bis einschl. 60. Tag vor Reiseantritt     50 %
danach bis Reiseantritt oder bei Nichtantritt    90 %

Africa Adventure Travel empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt gerne entsprechende Angebote.

4.2 Hat der Kunde für mehrere Reiseteilnehmer gebucht und richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Teilnehmerzahl, wird der Reisepreis bei Rücktritt von einzelnen Reiseteilnehmern für die verbleibenden Reiseteilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu berechnet.

4.3 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Umbuchungen (hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,  der Beförderungsart usw.) besteht nicht. Werden auf schriftlichen Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen vorgenommen, werden diese dem Kunden durch Africa Adventure Travel schriftlich angeboten und nach Bezahlung durch den Kunden bestätigt.

4.4 Der Kunde kann Africa Adventure Travel bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Africa Adventure Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Die in dem Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber Africa Adventure Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

6. Rücktritt / Kündigung durch Africa Adventure Travel

6.1 Africa Adventure Travel kann bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der Buchungsbestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wobei der Kunde den eingezahlten Reisepreis zurück erhält.

6.2 Africa Adventure Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Dabei behält sich Africa Adventure Travel den Anspruch auf den vollen Reisepreis sowie der Erstattung eventueller Mehrkosten vor.

7. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Africa Adventure Travel als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Africa Adventure Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

8. Preisänderungen

8.1 Africa Adventure Travel ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Africa Adventure Travel nach Vertragsschluss die nachfolgend genannten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Africa Adventure Travel nicht zu vertreten sind:

•    Wechselkurse für die gebuchte Reise
•    Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung)
•    Hafen- oder Flughafengebühren
•    Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung
•    Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren

Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen.

8.2 Africa Adventure Travel teilt dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt, mit.

8.3 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 15 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Africa Adventure Travel kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden

9. Obliegenheiten und Rechte des Kunden bei mangelhafter Reise

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Africa Adventure Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Africa Adventure Travel einen aufgetretenen Reisemangel innerhalb von 24 Stunden Africa Adventure Travel  telefonisch unter den zur Verfügung gestellten Servicenummern anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, kann eine Minderung des Reisepreises nicht geltend gemacht werden.

9.3 Africa Adventure Travel ist verpflichtet bei angezeigten Reisemängeln unverzüglich für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz muss der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber Africa Adventure Travel schriftlich geltend machen, ansonsten gelten diese als verjährt.

9.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und kann Africa Adventure Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen, so kann der Kunde den Reisvertrag kündigen.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln bei der Schadensminderung  mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.

9.6 Jeder Reisende ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich.

10. Vermittlung von fremden Leistungen

10.1 Vermittelt Africa Adventure Travel im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, so schuldet Africa Adventure Travel nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst.

10.2 Das zustande kommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich in diesem Fall immer nach den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Leistungsträger).

11. Flugbeförderung

11.1 Die Gestaltung und Einhaltung des Flugplanes liegen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Behörden. Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführung, ausführenden Luftfahrtgesellschaften und Fluggerät sind teilweise nicht vermeidbar und Africa Adventure Travel ist nicht für daraus resultierende Programmänderungen verantwortlich.

11.2 Vermittelt und bucht Africa Adventure Travel die Flugtickets des Kunden, gelten neben den Reise- und Geschäftsbedingungen von Africa Adventure Travel immer die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Um eine Buchung vornehmen zu können, benötigt Africa Adventure Travel die Reisepassnummer und den vollständigen Namen laut Reisepass des Kunden. Sollten die Namen im Pass und auf den Tickets nicht übereinstimmen, kann die Beförderung von der Fluggesellschaft verweigert werden und Africa Adventure Travel ist nicht für daraus resultierende Programmänderungen verantwortlich. Kosten für Korrekturen gehen zu Lasten des Kunden.

11.3 Von Africa Adventure Travel gebuchten Flügen wird der Kunde vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft unterrichtet, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Reiseanmeldung (Buchung) noch nicht der Fall ist, wird die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet.

12. Pass-, Visa- und Gesundheits-Vorschriften

12.1 Die Einreisebestimmungen der Länder des südlichen Afrikas ändern sich häufig und Africa Adventure Travel ist nicht verantwortlich den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle kurzfristigen Änderungen zu informieren.

12.2 Es ist in der Verantwortung des Kunden sich bei den konsularischen Vertretungen der bereisten Länder über die Einreisebestimmungen und eventuell benötigte Visa zu informieren. Africa Adventure Travel kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn dem Kunden die Einreise in ein Land verweigert wird.

12.3 Wurde Africa Adventure Travel zur Besorgung notwendiger Visa beauftragt, ist eine Haftung bei nicht rechtzeitiger Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung ausgeschlossen.

12.4 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.  Alle daraus entstehenden Nachteile, insbesondere die Zahlung von Reiserücktrittskosten, gehen zu seinen Kosten.

12.3 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere prophylaktische Maßnahmen rechtzeitig bei den zuständigen Gesundheitsämtern, Tropeninstituten, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Africa Adventure Travel für Schäden jeglicher Art, ist auf den gezahlten Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

13.2 Africa Adventure Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort usw.).

14. Gerichtsstand

Eingetragener Firmensitz ist Südafrika und Gerichtsstand für Angelegenheiten aller Art ist Südafrika.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Folge.